Genussrechte
Mittelständler entdecken eine Nische
Auch wenn Neu-Emissionen von Genussrechten seltener werden und klassische Unternehmensanleihen im Fokus des Marktes für alternative Finanzierungskonzepte stehen: Es scheint weiterhin eine Nische für Genussrechte zu geben, und zwar dann, wenn Unternehmen nicht kurzfristig nach Mitteln für eine Investition suchen, sondern kontinuierlich Kapital aufnehmen wollen.
Genussrechtskapital als Mezzanine-Finanzierungsform für den Mittelstand
Das Wort Mezzanine ist ein Begriff aus der Architektur und bedeutet „Zwischengeschoss“. Auf die Finanzierungsebene des Unternehmens übertragen bildet Mezzanine-Kapital eine (ökonomische) Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital. Obwohl Mezzanine-Kapital je nach Ausrichtung eindeutig dem Eigen- oder Fremdkapital zugeordnet werden kann, besitzt es stets auch Merkmale der jeweils anderen Art. Durch entsprechende vertragliche Gestaltung lässt sich also Eigenkapital schaffen, das betriebswirtschaftlich alle Elemente besitzt, die für Fremdkapital typisch sind (feste Zinsen, fester Rückzahlungsbetrag, Laufzeitbegrenzung). Auf der anderen Seite lässt sich hierdurch Fremdkapital schaffen, das betriebswirtschaftlich alle Merkmale von Eigenkapital (mitgliedschaftliche Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse, Kapitalstamm plus Dividende) aufweist.
Genussrechte tragen folgende Merkmale: Nachrang gegenüber anderen Gläubigern im Falle der Insolvenz Vorrang gegenüber dem Haftkapital der Gesellschafter zeitliche Befristung der Kapitalüberlassung hohe Flexibilität und Vielseitigkeit hinsichtlich der Ausgestaltung der Vertragskonditionen optional steuerliche Abzugsfähigkeit der Kapitalzinsen als handels- und/oder steuerrechtlicher Betriebsaufwand
Attraktives Instrument der Unternehmensfinanzierung
Die Vertragskonditionen für Genussrechte lassen sich so gestalten, dass das Genussrechtskapital als Eigenkapital anerkannt wird. Das ist für ein gutes Rating wichtig. Auch können Sie das Beteiligungsentgelt als Zinsen steuerlich geltend machen. Daneben schätzen Unternehmer, dass Genussrechte den bestehenden – zumeist engen und vertrauten – Gesellschafterkreis und damit die bisherigen Machtverhältnisse auf Gesellschafterebene nicht verändern.
Da sich die Investorenanforderungen an Mindestgrößen geändert haben, können zunehmend auch typische Mittelständler von institutionellen Investoren Genussrechtskapital erhalten. Darüber hinaus reizt die privaten Investoren die Risikoprämie: Aufschläge zur Kapitalmarktrendite steigern die Bereitschaft, mittelständischen Unternehmen eigenkapitalähnliche Mittel über Genussrechte zur Verfügung zu stellen. Eine individuelle Gestaltung für einen kleinen Kreis von fünf bis zehn Investoren ist möglich.
Als mittelständischer Unternehmer haben Sie vielfältige Möglichkeiten, sich – ohne Bank – über den nicht organisierten Kapitalmarkt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zu beschaffen. Professionelles Finanzmanagement kann Ihnen Möglichkeiten erschließen, die den Anforderungen an Ihre individuelle Unternehmenssituation entsprechen. Sprechen Sie uns an!
Dr. Udo Mösta
Geschäftsführer DR.UM Consulting GmbH
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